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AGB - Gastgeber-/Gastaufnahmevertrag

Wie überall im Leben, geht es auch bei der Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regeln.

Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:

  • mündlich (persönlich beim Vermieter)
  • fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
  • schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax)
  • per e-Mail

Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Aufenthaltes zur Erfüllung des abgeschlossenen, gegenseitigen Vertrages:

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten, bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.
  2. Sollte der Gast aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, hat er sich UMGEHEND, spätestens jedoch 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn mit dem Gastgeber in Verbindung zu setzen.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen.
    Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise-). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen (Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 GBG). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
  4. Für den Erfüllungspolitik kommt es rechtlich nicht darauf an:
    - aus welchem Grund die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird.
    - zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.
    - Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt unerheblich.
  5. Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers, den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
  6. Die Bezahlung der bestellten Unterkunft erfolgt am Abreisetag vor Ort in bar, mittels EC-Karte oder Überweisung.
  7. Der Gastgeber ist nach treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

Für unseren Bauernhof:

Auf unserem Bauernhof, dem Spielplatz und bei den Spielgeräten übernehmen wir keine Aufsichtspflicht gegenüber Gastkindern. Diese liegt während des gesamten Aufenthaltes bei den Eltern.

Keine Aufnahme von Haustieren.

Wir sind ein Nichtraucherhaus, daher ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt.

Im Freien oder auf dem Balkon stellen wir gerne Aschenbecher bereit.

Anreise: ab 16:00 Uhr , Sonn.- und Feiertage ab 17.00 Uhr oder nach Absprache.
Abreise: Am Abreisetag bitten wir Sie die Wohnung bis ca. 09:30 Uhr zu räumen.

Um sich vor unabsehbaren Risiken zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die im Fall einer Stornierung entstehenden finanziellen Belastung eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.

Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, er hilft Ihnen sicher gerne weiter.

Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.